Flugvorschriften
Für das Fliegen in unserem Fluggebiet reicht der A-Schein aus.
Unabhängig davon sind Kenntnisse über Lufträume u.a. unerlässlich.
Für unser Fluggelände gelten die allgemeinen luftrechtlichen Vorschriften aus dem
♦ Luftverkehrsgesetz, ergänzt mit den Bestimmungen aus der
♦ Flugbetriebsordnung (FBO) des DHV und den
♦ Geländeordnungen des DGL (Drachen- und Gleitschirmclub Loffenau e.V.). -siehe nachfolgend-
DHV Flugbetriebsordnung / DGL Geländeordnung SP West / DGL-Geländeordnung SP Nord-West
Vorgaben zum Landeplatz siehe unter → Fluggebiet/Start-/Landeplätze
Europäische Ausweichregeln
[DHV, Februar 2017]
Der Europaverband der Gleitschirm- und Drachenflieger (EHPU) hat die wichtigsten gemeinsamen Ausweichregeln, die in allen Ländern gültig sind, zusammengefasst. Es ist zu beachten, dass die Regeln zum Thermikfliegen und Hangsoaren in einigen Ländern nur als Empfehlung des nationalen Pilotenverbandes angesehen werden können, nicht als gesetzliche Vorschrift.
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