Flugvorschriften

 

Für das Fliegen in unserem Fluggebiet reicht der A-Schein aus.
Unabhängig davon sind Kenntnisse über Lufträume u.a. unerlässlich.


Für unser Fluggelände gelten die allgemeinen luftrechtlichen Vorschriften aus dem
Luftverkehrsgesetz, ergänzt mit den Bestimmungen aus der
Flugbetriebsordnung (FBO) des DHV
 und den 
Geländeordnungen des DGL (Drachen- und Gleitschirmclub Loffenau e.V.). -siehe nachfolgend-

 

2016 fbo dhv

grafik geländordnung

grafik geländordnung    

 

 

 

    

     DHV Flugbetriebsordnung   /   DGL Geländeordnung SP West   /   DGL-Geländeordnung SP Nord-West   

Vorgaben zum Landeplatz siehe unter → Fluggebiet/Start-/Landeplätze

 


Europäische Ausweichregeln
[DHV, Februar 2017]

Der Europaverband der Gleitschirm- und Drachenflieger (EHPU) hat die wichtigsten gemeinsamen Ausweichregeln, die in allen Ländern gültig sind, zusammengefasst. Es ist zu beachten, dass die Regeln zum Thermikfliegen und Hangsoaren in einigen Ländern nur als Empfehlung des nationalen Pilotenverbandes angesehen werden können, nicht als gesetzliche Vorschrift.

 

Klick ins Foto!

2017 03 Ausweichregeln